Soziale Arbeit


Rehabilitation

Studienort Gera
Zulassungsvoraussetzungen
Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife und Ausbildungsvertrag mit einem Praxispartner (kooperierende Unternehmen/Institutionen/Träger)
Studienbeginn 01. Oktober
Abschluss Bachelor of Arts (Studiengang Soziale Arbeit)
ECTS-Punkte 180
Studiendauer 3 Jahre bzw. 6 Semester mit wechselnden Theorie- und Praxisphasen
Sprache Deutsch
Bewerbung Immer beim Praxispartner (kooperierende Unternehmen/Institutionen/Träger)

Inhalte des Studiums

Das duale Bachelorstudium Rehabilitation vermittelt den Studierenden neben grundlegenden Ausbildungsinhalten der Sozialpädagogik/Sozialarbeit spezifische Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Klienten in den verschiedenen Bereichen der Rehabilitation. Dazu gehören zentrale Theorien, Arbeitsformen und didaktische Konzepte der Sozialpädagogik/Sozialarbeit, der Rehabilitations-, Sonder- und Heilpädagogik. Lehrinhalte zu relevanten Rechtsgrundlagen, Strukturen des Hilfesystems, psycho- und soziotherapeutischen Verfahren, Gesprächsführung, Supervision und Entspannungstechniken ergänzen das Studium. Die Absolventen des Studiengangs Soziale Arbeit zeichnen Schlüsselqualifikationen wie Selbständigkeit, Team- und Konfliktfähigkeit, Kreativität, Entscheidungsfähigkeit und Innovationsfähigkeit bei der Ausübung ihres Berufes aus.

Erwartungen des Praxispartners

  • gute Kommunikationsfähigkeiten
  • Freude im Umgang mit anderen Menschen
  • tolerante Grundhaltung
  • Sensibilität für die Belange sozial schwacher und benachteiligter Menschen
  • Fähigkeit, anderen Menschen in belastenden Situationen zu helfen und sie zu unterstützen
  • Interesse an sozialpolitischen und -pädagogischen Fragestellungen
  • Kenntnisse im Umgang mit Textverarbeitungsprogrammen
  • gute Deutschkenntnisse

Einsatzgebiete nach dem Studium

Absolventen der Studienrichtung Rehabilitation finden ein breites Betätigungsfeld im Bereich der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation, z.B. in:

  • Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • psychiatrischen und Suchtfachkliniken
  • Berufsförderungswerken
  • Berufsbildungswerken
  • Wohnheimen und Werkstätten für behinderte und/oder psychisch kranke Menschen
  • gemeinsamen Servicestellen oder einer Beratungsstelle für Rehabilitation
  • Sozial- und Jugendämter
  • Kliniken und Kurkliniken

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