Forschung und Transfer

Mit der Umwandlung zur Hochschule hat die DHGE einen Forschungsauftrag erhalten. Forschung an der Dualen Hochschule erfolgt anwendungs- und transferorientiert, vor allem in Kooperation mit den Praxispartnern aus Wirtschaft, Technik und Sozialwesen. Die Forschung bindet die DHGE in die fachlichen und wissenschaftlichen Netzwerke ein und leistet einen Beitrag zur Wissensbildung. Darüber hinaus bietet sie einen anwendungsorientierten Mehrwert für die Partner und dient damit auch der Verbesserung der Lehre. Das Prinzip der Dualität spiegelt sich im Praxis- und im Wissenschaftsbezug der Forschung wider und schärft auf diese Weise das besondere Profil der Dualen Hochschule Gera-Eisenach.

 

Mit der Umwandlung zur Hochschule hat die DHGE einen kooperativen Forschungsauftrag erhalten. § 111 Abs. 2 des Thüringer Hochschulgesetzes definiert den Forschungsauftrag der DHGE:

"Die Duale Hochschule erfüllt die Aufgaben ... durch ... die Durchführung von anwendungsbezogenen Forschungsprojekten in Zusammenarbeit mit den Praxispartnern, anderen Hochschulen oder der Wirtschaft."

Dem Prinzip der Dualität entsprechend erfolgt kooperative Forschung anwendungs- und transferorientiert, vor allem in Kooperation mit den Praxispartnern der Hochschule.

Neben der projektbezogenen kooperativen Forschung mit den dualen Partnerunternehmen beteiligt sich die DHGE an Forschungsprojekten mit anderen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Damit ist zum einen für die kooperierenden Praxispartner sichergestellt, dass neueste Erkenntnisse aus der Grundlagen- und Anwendungsforschung mit Hilfe der DHGE in anwendungsorientierte Innovationen wie auch in die Lehre einfließen. Zum anderen führt die weitergehende Zusammenarbeit zwischen der Dualen Hochschule und den Praxispartnern zu mehr Praxisnähe, Netzwerk-Optionen sowie einen kooperativen Wissensaufbau und -transfer.

Als Hochschule des Landes Thüringen leistet die Duale Hochschule aus ihrem Selbstverständnis heraus einen Beitrag zu Forschung, Innovation und Transfer.

§ 2 Abs. 4 der Grundordnung der DHGE beschreibt als Aufgabe:

"Durch die enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den Praxispartnern in Lehre und Forschung fördert die Hochschule auch den wechselseitigen Wissens- und Technologietransfer."

Die DHGE als Wissenspartner zeichnet sich aus durch Wissensbildung, Wissensvermittlung und praxisnahe Wissenssynthese. Der Transfer von Erkenntnissen wird dabei als ein rekursiver Prozess verstanden: Neues Wissen entsteht zum einen in kooperativen Forschungsprojekten und zum anderen wird vorhandenes Wissen aus der Grundlagen- und Anwendungsforschung der Hochschulen angewendet. So kann die DHGE aktuelle Lehrinhalte garantieren und anwendungsorientierte Innovationen durch Transfer bei den dualen Partnerunternehmen anstoßen. Das bei den Praxispartnern generierte Wissen fließt durch die Studierenden über Diskussion in der Lehre sowie Projekt-, Studien-, Bachelor- und Masterarbeiten zurück in die Hochschule.

Akademische Einrichtungen leisten heute weit mehr, als Studienangebote und Forschung zu betreiben. Die Erwartungen an die Hochschulen betreffen sowohl eine aktivere Kommunikation mit der Gesellschaft als auch ein stärkeres regionales Engagement.

Auch die DHGE zeigt bereits seit vielen Jahren, was Stadt, Region und Land neben Forschung und Lehre von ihr hat. Die öffentlichen Ringvorlesungen oder Veranstaltungen der Kinder-Uni ziehen jedes Jahr junge Zuhörer aus Eisenach, Gera und dem Umland an. Wissenschaftler*innen der DHGE haben das Science Castle Osterburg (Weida) initiiert und gestalten die Jahresausstellung zu naturwissenschaftlich-technischen Themen.

Unternehmen und Einrichtungen in Ost- und Westthüringen, den beiden Standortregionen der Dualen Hochschule, profitieren von wissenschaftlichen Beratungen und Weiterbildungsangeboten, etwa für IT-Sicherheitsbeauftragte oder Datenschutzbeauftragte.

Mit solchen Aktivitäten schließt die DHGE sowohl an die traditionellen Hochschulfunktionen an, überschreitet diese aber auch in Richtung gesellschaftsrelevanten Wirkens. Dafür gibt es ein Schlagwort: „Third Mission“. Darunter werden Aktivitäten gefasst, die Hochschulen für ihre jeweilige Region erbringen. „Third Mission“ erweitert die erste und zweite Mission von Hochschulen, also Lehre und Forschung, um eine dritte. Forschungsprojekte mit örtlichen Unternehmen fallen ebenfalls darunter wie auch sogenannte Service-Learning-Projekte, in denen Studierende ihr Wissen praktisch bei ihren Praxispartnern anwenden und so einen sozialen Mehrwert schaffen.

Nach § 20 der Grundordnung der DHGE gehören der Forschungskommission ein Vizepräsident und aus jedem Studienbereich jeweils zwei in dem Studienbereich tätige Professoren als Mitglieder an. Die Bestellung der Mitglieder erfolgt durch das Präsidium im Einvernehmen mit dem Senat.

Die Forschungskommission gibt Empfehlungen zu studienbereichsübergreifenden strategischen Themen, die den Bereich der kooperativen Forschung betreffen.