Informationen zum Studienbeginn am Campus Eisenach
Studierendenausweis
Zum Studienbeginn wird Ihnen Ihre Thüringer Hochschul- und Studierendenwerkskarte (thoska) übersandt.
Sie hat folgende Funktionen:
- Studierendenausweis
- Semesterticket Semesterticket - Studierendenwerk Thüringen (stw-thueringen.de)
- Bibliotheksausweis mit bargeldloser Bezahlung von Gebühren
- bargeldlos Zahlen in Mensen und Cafeterien des Studierendenwerkes Thüringen
- Parkberechtigungsausweis
Die Karte ist in einer Schutzhülle aufzubewahren. Sie darf weder gebogen noch verschmutzt werden. Auch sehr hohe und sehr niedrige Temperaturen sind problematisch und können die Karte unbrauchbar machen. Weitere Informationen zur Nutzung finden Sie hier.
Semesterticket
Die Studierenden der DHGE nehmen am Semesterticket der Deutschen Bahn teil. Dieses gilt auf allen Linien der DB Regio bis zum letzten Haltepunkt in Thüringen. Nähere Informationen zu den Nutzungsbedingungen und den Strecken finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerkes. Die gültige thoska in Verbindung mit einem Personaldokument mit Lichtbild dient als Fahrausweis.
Studierenden-Selfservice – Benutzername und Passwort
Auf der Homepage der DHGE finden Sie unter dem Menüpunkt „Studierende“ einen Studierenden-Selfservicebereich. Hier können Sie selbständig Ihren Stundenplan und Ihre Leistungsnachweise einsehen, sich Notenübersichten und Semesterbescheinigungen ausdrucken oder Ihr Passwort ändern. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie mit Abschluss des Zulassungsverfahrens.
Studienbescheinigungen und Notenbescheinigungen
Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens und Einzahlung Ihres Semesterbeitrages, frühestens jedoch 30 Tage vor Semesterbeginn, können Sie Ihre Studienbescheinigung sowie die Notenbescheinigung für das jeweilige Semester im Studierenden-Selfservicebereich in der gewünschten Anzahl ausdrucken. Die Einzahlungstermine des Semesterbeitrages, die Bankverbindung sowie den Bezahlvermerk können Sie im Studierenden-Selfservice-Bereich unter Zahlungsinformationen abrufen.
Zeitplan der Theorie- und Praxisphasen
Am 01.10. beginnt das 1. Semester mit einer vorgelagerten 8-wöchigen Praxisphase im Unternehmen. Den Zeitplan für die Theorie- und Praxisphasen der Matrikel finden Sie hier.
Stundenplan
Den Stundenplan finden Sie auf unserer Homepage unter „Studierende“ im Studierenden-Selfservice-Bereich. Außerdem finden Sie die Stundenpläne in unserem Hause in den Schaukästen für die jeweilige Studienrichtung. Hier finden Sie auch die Klausurenpläne. Bitte beachten Sie, dass sich kurzfristige Änderungen ergeben können. Wir empfehlen, die Stundenplaninformationen am Vorabend nochmals abzurufen.
Studienablauf und Prüfungen
Informationen zum inhaltlichen Studienablauf und zu den Prüfungen finden Sie in den Studienordnungen sowie in der Prüfungsordnung. Die Ordnungen finden Sie unter dem Menüpunkt "Formulare und Dokumente" im Bereich "Gesetze und Ordnungen“. Die Studiengänge haben jeweils eigene Studienordnungen. Die Prüfungsordnung gilt für alle Studiengänge der DHGE. Wir empfehlen, diese vor Beginn der ersten Theoriephase aufmerksam zu lesen. Sie geben wichtige Hinweise zu Formvorschriften, Fristen und Regularien.
Anwesenheitspflicht
Für alle Lehrveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht. Während der Theoriephase melden Sie sich im Krankheitsfall über das elektronische Formular „Mitteilung über Erkrankung“ ab. Ihren Praxispartner informieren Sie bitte ebenfalls. Sollte Ihr Arzt/Ihre Ärztin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) noch nicht digital übermitteln, senden Sie uns bitte eine Kopie der AU-Bescheinigung zu und reichen Sie die Originale bei Ihrem Praxispartner und Ihrer Krankenkasse ein. Freistellungen aus anderen Gründen können auf Antrag vom zuständigen Studienrichtungsleiter genehmigt werden, sofern die Gründe dringend und unabweisbar sind und das erfolgreiche Absolvieren des Moduls nicht gefährdet ist. Die DHGE informiert die Praxispartner über unentschuldigte Fehltage. Planen Sie daher private Termine erst nach Kenntnis Ihres Vorlesungsplanes.
Bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme an Prüfungen ist die mangelnde Prüfungsfähigkeit ärztlich bescheinigen zu lassen. Die Bescheinigung ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen vorzulegen. Das Formular finden Sie hier.
Vorkurse in Mathematik und Physik
Für interessierte Studenten werden am Campus Eisenach in den Wochen vor Studienbeginn Mathematik- und Physikvorkurse angeboten.
Die jeweiligen Termine können folgender Übersicht entnommen werden.
Ziel der Vorkurse sind die Angleichung der schulischen Vorkenntnisse und die Auffrischung der mathematischen und physikalischen Grundlagen, die für die Vorlesungen im 1. Semester erforderlich sind. Die Teilnahme wird insbesondere Studienanfängern empfohlen, die auf Kenntnisse zur selbständigen Lösung von Differential- und Integralgleichungen im Bereich der Mathematik und Grundkenntnisse zu elektrischen Feldern im Bereich der Physik nicht anwendungsbereit zurückgreifen können.
Es fallen keine Kursgebühren an.
Wohnen während der Theoriephase
Das Studierendenwerk Thüringen betreibt in Eisenach keine Studentenwohnheime. Auf unserer Homepage finden Sie Wohnungsangebote auf dem privaten Immobilienmarkt. Sofern Sie Ihren Wohnsitz wechseln oder eine Zweitwohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anzumelden.
BAföG
Das Studium ist grundsätzlich nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderfähig. Ausführliche Informationen stehen auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zur Verfügung.
Die Ausbildungsvergütung wird auf den Förderbetrag vollständig angerechnet. Der BAföG-Antrag steht Ihnen online zur Verfügung.
Sozialversicherung
Für das duale Studium besteht eine uneingeschränkte Sozialversicherungspflicht der Studierenden in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die zuständige Krankenkasse wählt der Studierende. Die Meldepflicht obliegt dem Praxispartner. Bitte reichen Sie alle notwendigen Sozialversicherungsunterlagen bei der Personalverwaltung Ihres Praxispartners ein.
Gesetzliche Unfallversicherung
Die Studierenden der DHGE sind während der Theoriephasen gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz ist für Studierende beitragsfrei. Versichert sind ausschließlich Tätigkeiten, die dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule zuzurechnen sind. Sofern ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden musste, ist dem Zentralen Studierendensekretariat unverzüglich der Unfall zu melden. Während der Praxisphasen besteht Versicherungsschutz über den Praxispartner. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Praxispartner.
Studierendenvertretung, Kurssprecher
Der Studierendenrat vertritt die Belange der Studierenden gegenüber der DHGE. Er arbeitet in allen dualen Gremien mit, wird aktiv in studentischen Angelegenheiten und organisiert studentische Veranstaltungen. Die Studierendenvertretung setzt sich aus den Kurssprechern zusammen Zu Beginn der ersten Theoriephase wählen Sie innerhalb Ihres Kurses einen Kurssprecher sowie einen stellvertretenden Kurssprecher. Die Wahl kann jährlich wiederholt werden. Engagieren Sie sich und gestalten Sie das studentische Leben und die Zusammenarbeit zwischen DH und Studierenden aktiv mit! Die aktuellen Ansprechpartner der Studierendenvertretung finden Sie auch auf unserer Homepage.
Parken
Parken ist nur auf dem Parkplatz Amrastraße und auf dem Parkplatz hinter dem Technikum auf dem Gelände der Dualen Hochschule (mit Parkausweis - kostenfrei in der zentralen Studienorganisation, Zi. 223 oder 224, erhältlich) erlaubt.
Parken ist nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen gestattet. Durchfahrten und die Zufahrtsstraße sind für den Lieferverkehr und die Feuerwehr freizuhalten. Unberechtigt parkende Fahrzeuge außerhalb der gekennzeichneten Flächen auf dem Gelände der DHGE und in angrenzenden Wohngebieten werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Kopieren
Einen Drucker/Kopierer zum kostenpflichtigen Kopieren finden Sie im Erdgeschoss des Altbaus, im Bibliotheksarbeitsraum R122, im 1.OG im Flur vor der zentralen Studienorganisation, im Kopierraum R214 sowie im 2.OG des Technikums Raum T207.
Im Kopierraum R214 können Sie mit Bargeld ein Kopierguthaben auf Ihre thoska aufladen. Das Kopierguthaben wird auf einem gesonderten Konto Ihrer thoska gespeichert und kann nur zum Kopieren verwendet werden. Es wird nicht mit dem Guthaben zusammengeführt, welches Sie in der Mensa aufladen. Bevor Sie Ihre thoska als Kopierkarte verwenden und aufladen können, müssen Sie die Karte einmalig an einem Kopierer oder dem Aufladeautomaten mit Ihrem Zugangsaccount (siehe nächster Punkt) verknüpfen. Der Preis beträgt derzeit Schwarz-Weiß-Seite: 0,05 €, Farbseite: 0,10 €.
WLAN-Zugang
Im Hauptgebäude, im Technikum, in der Bibliothek und in der Mensa steht Ihnen WLAN zur Verfügung. Der Zugang Ihres WLAN-fähigen Mobilgerätes erfolgt durch dessen Registrierung. Den Zugangsaccount erhalten Sie in der PC-Einführungsveranstaltung zum Beginn der Theoriephase. Anschließend können Sie sich im Studierenden-Selfservice-Bereich der Internetseite das entsprechende Antragsformular ausdrucken. Das Antragsformular ist ausgefüllt beim Administrator (R312) abzugeben. Nach der Freischaltung durch den Administrator erfolgt das Einrichten/Konfigurieren des eigenen Geräts nach den Anweisungen im Self-Service-Bereich für den WLAN-Zugang.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dieser Seite.
VPN
Zur Nutzung von Datenbanken, eBooks und eJournals der Bibliothek ermöglicht die DHGE die Einwahl in das Campusnetz via VPN. VPN ist eine Technologie, welche Daten verschlüsselt und damit sicher über das Internet überträgt. Näheres zum Download und zur Installation des VPN-Zuganges finden Sie auf unserer Homepage auf den Seiten der Bibliothek. Den Zugangsaccount erhalten Sie in der Einführungsveranstaltung zum Beginn der Theoriephase.
E-Mail-Konto
Die Hochschule stellt allen Studierenden für die Dauer Ihres Studiums ein persönliches E-Mail-Konto zur Verfügung. Das E-Mail-Konto wird für den hochschulbezogenen Schriftverkehr (z.B. Prüfungen, kurzfristige Stundenplanänderungen, Wahlunterlagen, sonstige Informationen etc.) verwendet. Dies betrifft auch fristwahrende Ladungen zu Prüfungen. Es wird dringend empfohlen, das E-Mail-Konto entweder regelmäßig zu prüfen oder eine Weiterleitung an eine private E-Mail-Adresse einzurichten, damit Sie keine Informationen verpassen. Die Ihnen zur Verfügung gestellten Ressourcen sind auf 500 MB je Postfach begrenzt. Bitte räumen Sie das E-Mail-Postfach ggf. regelmäßig auf und vermeiden Sie große Anlagen. Nach Studienende werden die E-Mail-Postfächer wieder gelöscht. Sichern Sie ggf. weiterhin benötigte Inhalte rechtzeitig. Die E-Mail-Adresse kann für den Bezug verschiedener Studierendenprodukte oder von Education-Softwarelizenzen genutzt werden.
Mensa
Die Mensa auf dem Campus Eisenach wird vom Studierendenwerk betrieben. Montags bis freitags versorgt sie die Studierenden am Campus mit Speisen und Getränken. Ab 8:30 Uhr stehen belegte Brötchen, herzhafte und süße Snacks im Automaten in der Mensa zur Verfügung. Auch warme und kalte Getränke sind dort zu erwerben. Eine Mittagsversorgung mit frisch zubereiteten Wahlessen wird ab 11.00 Uhr angeboten. An der Kasse der Mensa kann bargeldlos mit der thoska-Karte gezahlt werden. Die günstigen Preise für Studierende können nur nach Vorlage des Studierendenausweises gewährt werden. Ohne Studierendenausweis gilt der ausgewiesene Gästepreis. Den aktuellen Wochenspeiseplan finden Sie unter unseren Quicklinks.
Downloads
Zeitplan Theorie- und Praxisphasen Prüfungsunfähigkeitsbescheiniung Informationen nach DSGVO Hinweisblatt Sozialversicherungspflicht Hinweisblatt MindestausbildungsvergütungSekretariat Präsidialamt Campus Gera
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Sekretariat Präsidialamt Campus Eisenach
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