Lehrenden- und Personalmobilität

Sie möchten Ihren Horizont erweitern und sich mit Kollegen aus anderen Ländern austauschen? Das Lehr- und Verwaltungspersonal der DHGE hat die Möglichkeit, sich im Rahmen des europäischen Austauschprogramms ERASMUS+ einen Auslandsaufenthalt fördern zu lassen. 

Mobilität zu Lehrzwecken

Erasmus+ fördert Gastdozenten an europäischen Partnerhochschulen (STA1), die im Besitz einer gültigen ERASMUS+Universitätscharta (ECHE) sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studenten vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.

Ebenso möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen, um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der DHGE mit Lehraufgaben. Die Lehraufenthalte müssen mindestens zwei Tage und mindestens acht Unterrichtsstunden umfassen.

Das Erasmus+ Programm bietet für die Mobilität zu Lehrzwecken an Partnerhochschulen folgende Leistungen:

  • Pauschale für Fahrtkosten (nach Entfernung unterschieden)
  • Pauschale für Aufenthaltskosten (nach Zielländern unterschieden)
  • Sonderzuschüsse für Teilnehmende mit Behinderung

 

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen oder an europäischen Unternehmen / Einrichtungen. Als Mindestdauer sollte eine Woche (= 5 Arbeitstage) nicht unterschritten werden. Aufenthalte können nur bis maximal acht Wochen gefördert werden. Teilnahmeberechtigt sind alle an der DHGE Beschäftigten.

Das Erasmus+ Programm bietet für die Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken an Partnerhochschulen folgende Leistungen:

  • Pauschale für Fahrtkosten (nach Entfernung unterschieden)
  • Pauschale für Aufenthaltskosten (nach Zielländern unterschieden)
  • Sonderzuschüsse für Teilnehmende mit Behinderung

Sie sind interessiert, wissen aber nicht, wohin die Reise gehen soll? Schauen Sie in diese Übersicht über Erasmus Staff Trainings.

Bei Interesse an einer Mobilität zu Lehr- und/ oder Fortbildungszwecken wenden Sie sich bitte an das International Office der DHGE.