Mit Hilfe des Formulars können Angestellte der Dualen Hochschule Gera-Eisenach eine Meldung über Erkrankungen abgeben. Bitte beachten Sie für eine korrekte Weiterverarbeitung die Kategorisierung.
Hinweise:
Die o.g. Daten werden bei Erkrankung mit Arztbesuch elektronisch durch die Dienststelle bei der Krankenkasse abgerufen. Sollte der Arzt die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung der eAU nicht besitzen, geben Sie bitte weiterhin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab. Bei Erkrankung des Kindes oder privater Versicherung ist keine eAU möglich, d.h. es muss wie bisher die Bescheinigung des Arztes abgegeben werden.
Die Bescheinigung muss bis zum 4. Krankheitstag vorliegen. Unsererseits bestehen keine Bedenken, statt diesem Formular die Kontrollmitteilung des Arztes vorzulegen.