Senat der DHGE

Dem Senat der DHGE obliegen die für alle Hochschulen des Freistaats geltenden Aufgaben und Zuständigkeiten. Er ist neben dem Präsidium das zentrale Organ der akademischen Selbstverwaltung, in dem alle Mitgliedergruppen der Dualen Hochschule gemäß § 116 ThürHG ihre Selbstverwaltungsrechte wahrnehmen. Zu den legislativen Aufgaben des Senats gehören insbesondere die Beschlussfassung über die Grundordnung sowie alle übrigen Satzungen der DHGE (z.B. die Prüfungs- und Studienordnungen) und über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen.